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OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 WF 118/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 294
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00
Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung
Die gerichtlichen Auslagen, zu denen auch das Entgelt für die beigezogene Dolmetscherin gehört (§ 137 Nr. 6 KostO), werden dagegen nach der gesetzlichen Regelung (§§ 2 ff KostO) vom Kostenbeamten unabhängig von einer gerichtlichen Kostenentscheidung erhoben (s. auch Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 1. Dezember 1999 - 2 WF 118/99 -).Im Falle dieser gesamtschuldnerischen Haftung als Interessenschuldner wird eine entsprechende Anwendung des 5 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig abgelehnt (…vgl. etwa Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 5 Rdnr. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 58 GKG Rdnr. 23; Lappe, Anm. zu "Kostenrechtsprechung zu § 5 KostO Nr. 4"; OLG Frankfurt, RPfleger 1989, 40; OLG München, RPfleger 1992, 297 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1367 und JurBüro 1998, 368; Beschluß des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 1. Dezember 1999 - 2 WF 118/99 -).
- OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15
Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 199 BGB gegenüber Zweitschuldner
Denn hier ist zu beachten, dass in selbstständigen FGG-Familiensachen nach altem Recht unter der Geltung von § 2 KostO a. F. gerade kein Erstschuldner aufgrund einer Kostenentscheidung und ein Zweitschuldner existieren, für die jedenfalls nach herrschender Meinung zwingend die Reihenfolge der Inanspruchnahme gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG bzw. § 8 Abs. 1 KostVfg und nach neuem Recht § 26 Abs. 2 FamGKG einzuhalten wäre, sondern Kostenschuldner sind nach § 2 KostO a. F., § 8 Abs. 3 KostVfg auch diejenigen mithaftenden Gesamtschuldner, die noch gar keine Kostenrechnung erhalten haben (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 294 [OLG Zweibrücken 01.12.1999 - 2 WF 118/99] m. w. N).